Allgemeine Mietbedingungen (AGM) über Kanus und Zubehör

  1. Vertragsparteien
    Vertragspartner sind die Rauszeit GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Kammerer & Björn Ratz, Im Kleinfeld 16, 35584 Wetzlar, Mobil: 0176-32 57 45 08, E-Mail: info@lahnkanu.com, folgend „Lahn Kanu“ genannt, und der Mieter.
  2. Vertragsgegenstand
    Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Mietbedingungen, folgend „AGM“ genannt. Lahn Kanu überlässt dem Kunden die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Kanus nebst Zubehör, folgend „Mietgegenstand“ genannt, zur Nutzung auf der Lahn, nach Absprache auch auf anderen europäischen Gewässern und hält sie während der Dauer des Mietverhältnisses in Stand. Der Mietgegenstand wird von Lahn Kanu zum in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeitpunkt an dem dort angegebenen Ort zur Verfügung gestellt.
  3. Vertragsschluss
    Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Anfrage (E-Mail oder Buchungsformular auf der Homepage) und die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung (E-Mail) durch den Vermieter, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung, zustande.
    Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an den Mieter gesendet und beinhaltet alle Details der gebuchten Leistungen (insbesondere Dauer der Überlassung, Leistungsumfang, Vergütung, Ort und Zeit der Übergabe und der Rückgabe). Für den Umfang der Leistungen ist die Buchungsbestätigung ausschließlich maßgeblich. Der Mieter wird Lahn Kanu umgehend auf etwaige Unrichtigkeiten hinweisen.
    Die Buchungsbestätigung ist umgehend, jedoch spätestens vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückzugeben.
  4. Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
    1. Der in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung aufgeführte Mietpreis ist bis zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, jedoch ohne weitere Aufforderung bis spätestens 7 Werktage vor dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstands auf eines der nachstehenden Konten der Rauszeit GmbH zu überweisen:
      • Sparkasse Wetzlar
        IBAN: DE22 5155 0035 0002 0762 14

      Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Eingang der Zahlung auf einem der vorstehenden Konten maßgebend.

    2. Bei kurzfristigen Buchungen (1 Woche oder kürzer vor Tourbeginn) muss der Mietpreis am Tag der Übergabe des Mietgegenstands vor Ort in bar (oder per EC Karte, nur in Wetzlar möglich) an Lahn Kanu gezahlt werden.
    3. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur auf Grund von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
    4. Umsatzsteuer
      Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gesetzlich gültigen MwSt.
  5. Stornierung, Nichtantritt
    Für den Fall, dass der Mieter den Mietvertrag vor dem vereinbarten Übergabetermin aus nicht von Lahn Kanu zu vertretenden Gründen nachweislich schriftlich gegenüber Lahn Kanu storniert, werden folgende Stornogebühren für den Mieter fällig:

    • Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises
    • Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Mietpreises
    • Bis 2 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Mietpreises
    • 1 Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt: 90 % des Mietpreises
  6. Umbuchungen
    Kunden, die den „Sparpreis“ gewählt haben, können die Tour weder verlegen noch eine Änderung an der Tour vornehmen.
    Nur Kunden, die den „Flexpreis“ (plus 5,00 € pro Person/Tag) gewählt haben können ohne Angabe von Gründen bis 24 Stunden vor Tourstart einmalig auf eine andere Tour oder einen anderen Tag umbuchen.
  7. Verzug
    1. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziff. 4 dieser AGM in Verzug und ist Lahn Kanu ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist Lahn Kanu berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der Stornogebühren gemäß Ziff. 5 AGM zu verlangen. Der Betrag ist höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn Lahn Kanu einen höheren, bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.
    2. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann Lahn Kanu unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug gegenüber dem Mieter einen sofort in einer Summe fälligen pauschalisierten Schadensersatz geltend machen. Ziff. 7.1 der AGM gilt insoweit entsprechend.
  8. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
    1. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu übernehmen und den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand, sowie vollständig zurückzugeben.
    2. Der Mieter ist verpflichtet die vereinbarte Vergütung gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu zahlen.
    3. Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und ist für alle dabei von ihm verursachten Schäden selbst haftbar. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften insoweit für ihre Kinder.
      Der Mieter verpflichtet sich daher, insbesondere zu seiner eigenen Sicherheit, auf dem Wasser eine Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten durch den Vermieter unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
    4. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln, Beschädigungen zu vermeiden, sowie Verlusten vorzubeugen. Für verloren gegangene Gegenstände und Beschädigungen des Mietgegenstands, gleich welcher Art, ist der Mieter in vollem Umfang ersatzpflichtig. Insbesondere hat der Mieter sicherzustellen, dass der jeweilige Befahrungsabschnitt über einen ausreichenden Pegelstand verfügt und Stellen mit nicht ausreichendem Wasserpegel, Stromschnellen, Wehre sowie sonst gefährliche Stellen gemieden werden. Der Mieter wird etwaige Beschädigungen und Verluste ohne gesonderte Anfrage mitteilen.
    5. Der Mieter ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Verkehr auf Bundeswasserstraßen (Lahn, ab Km -11) zu beachten, siehe hierzu „Merkblatt für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Lahn, Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz“. Hierzu zählt auch das Verbot des Alkoholkonsums (nach den Grundsätzen, die aus der Straßenverkehrsordnung bekannt sind) für den Bootsführer. Weiterhin sind die für den befahrenen Bereich gültigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß den behördlichen Verordnungen (Auenschutzverordnung Lahn-Ohm bzw. Lahn-Dill) des Regierungspräsidiums Gießen zu beachten (Bestandteil der ausführlichen Paddeleinweisung vor Beginn der Kanutour). Für die Beschaffung ergänzender Informationen ist der Mieter verantwortlich.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, die Lahn, alle Ausstiegs-, Rast- und Übernachtungsplätze (nur offiziell genehmigte Zelt- und Campingplätze an der Lahn) sauber zu halten und keinen Müll in der Natur zu hinterlassen. Der Mieter und seine Begleitpersonen entsorgen Ihren Müll bitte in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Es ist verboten an den Ausstiegs- und Rastplätzen sowie den Zelt- und Campingplätzen an nicht extra hierfür vorgesehenen Stellen ein offenes Feuer zu machen. Darüber hinaus wird der Mieter nachstehende Regelungen und Hinweise beachten:
      • Die Boote dürfen nur von Personen über 12 Jahren geführt werden
      • Die Boote dürfen nicht in Pflanzen- und Schilfzonen gefahren werden, ebenso nicht in Altarme und auf Kiesbänke
      • Die Beschilderung an der Lahn ist zu beachten (insbesondere der Wehr- und
        Schleusenanlagen)
      • Wehre dürfen keinesfalls befahren werden! Es besteht durch den Sog vor und hinter den Wehren Lebensgefahr!!!
      • Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten
      • Die Bedienungs- und Betriebsbestimmungen der Schleusen sind zu beachten
        Bis Limburg sind alle Schleusen an der Lahn Selbstbedienungsschleusen,
        ab Limburg sind die Schleusen automatisiert. Schleusenzeit ist vom 01.04.-31.10. eines jeden Jahres, täglich von 10.00-12.00 Uhr und von 12.30-18.30 Uhr.
      • Fahrgastschiffe und größere Motorboote haben Vorrang
    7. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet auch alle sonst zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungspflichten unentgeltlich zu erbringen.
    8. Soweit und solange der Mieter seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Lahn Kanu von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtung befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung wird vom Mieter nicht als Verletzung dieser Vereinbarung angesehen und berechtigt den Mieter nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages bzw. weitergehenden Ansprüchen. Der Mieter ist verpflichtet, die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden [z. B. Bußgelder]) zu tragen.
  9. Überlassung an Dritte
    Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand ohne vorherige Erlaubnis von Lahn Kanu Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Bei Verweigerung der Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
  10. Gewährleistung
    1. Der Mieter wird den Mietgegenstand vor Reiseantritt sorgfältig auf Mängelfreiheit prüfen und den Vermieter auf etwaige Mängel unverzüglich hinweisen.
    2. Ist der überlassene Mietgegenstand mit Mängeln behaftet, so hat der Mieter, sofern er seiner Verpflichtung aus Ziff. 10.1 der AGM nachgekommen ist, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz im Umfang der Ziff. 11 der AGM, das Recht, die  Beseitigung der Mängel zu verlangen.
  11. Haftung
    1. Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
      • Der Vermieter haftet daher insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen der Mieter
      • Ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Mieter beim Gebrauch des Kanus verursacht werden, gleichgültig ob es sich hierbei um Sach- oder Personenschäden handelt
    2. Lahn Kanu haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lahn Kanu bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  12. Höhere Gewalt
    1. Wird die Durchführung des Mietvertrags durch höhere Gewalt, wie behördliche Untersagung das jeweilige Gewässer wegen Hochwasser zu befahren, Gefahr von Beschädigung des Mietgegenstands wegen eines zu niedrigen Pegelstands, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, oder vergleichbare Ereignisse, unmöglich, so können sowohl Lahn Kanu, wie auch der Mieter bis zur Übergabe des Mietgegenstands, sollte eine Umbuchung des Vertrags nicht möglich sein, den Vertrag kündigen.
    2. Als höhere Gewalt gelten jedoch insbesondere nicht:
      • Schlechtwetter (Ausnahme: Gewitter)
      • Defekte Bootsrutschen, Schleusenanlagen, Wehre usw.
      • Vorübergehende Flusssperrungen
      • Behördliche Anordnungen, die ein Vermieten verbieten
  13. Beendigung, Rückgabe
    1. Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mietgegenstand an dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Platz an Land zu bringen, zu reinigen und dort ordnungsgemäß, d. h. ohne Beschädigungen oder Verluste, dem Vermieter zu übergeben.
    2. Für ein verunreinigt zurückgegebenes Kanu werden dem Mieter 30,00 € Reinigungskosten berechnet.
    3. Hält sich ein Mieter nicht an die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben und beendet die Tour absprachewidrig an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt, so kann Lahn Kanu eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 50,00 € berechnen. Der Betrag ist höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn Lahn Kanu einen höheren, bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.
  14. Ergänzende Regelungen für Klassenfahrten
    1. Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Klassenfahrten ist der Nachweis der Schüler/innen darüber, dass sie schwimmen können (Seepferdchen). Sollten die Schüler/innen kein Seepferdchen haben, so haben die Lehr- und Aufsichtspersonen im Vorfeld über eine Teilnahme der Schüler/innen zu entscheiden.
    2. Es gelten die o. g. Stornobedingungen der Firma Lahn Kanu (Punkt 5). Darüber hinaus werden folgende ergänzende Regelungen getroffen:
      • Eine Rückerstattung des gezahlten Gesamtteilnahmebetrages ist nur gegen Vorlage eines pers. ärztlichen Attests möglich. Jedoch behält sich Lahn Kanu vor eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 40,00 € zu erheben.
    3. Jeder Lehrer kann in Absprache mit den Erziehungsberechtigten der jeweiligen Schulklasse im Vorfeld optional bei der Buchung der Klassenfahrt eine Reiserücktrittskostenversicherung für 15,00 € pro Person über Lahn Kanu abschließen. Im Rücktrittsfalle erhebt Lahn Kanu eine Bearbeitungspauschale in Höhe 40,00 € pro Person. Bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bitte der Buchung eine Teilnehmerliste beilegen.
    4. Für den Veranstalter Lahn Kanu besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Klassenfahrt durch höhere Gewalt (siehe Punkt 12 der AGMs) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die bezahlten Teilnahmebeträge werden (sofern eine Umbuchung auf einen anderen Termin nicht möglich ist) in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche gegen Lahn Kanu entstehen nicht.
    5. Jede Gruppe erhält nach verbindlicher Buchung von Lahn Kanu eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20 % des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Für die gebuchten Leistungen erhält die Gruppe gem. der Regelungen des BGB einen Reisepreissicherungsschein.
    6. Für die Klassenfahrt ergeben sich die von Lahn Kanu zu erbringenden Leistungen aus den Beschreibungen des Informationsschreibens (Infobrief und Homepage) das jeder Gruppe im Vorfeld der Buchung zugesendet wird.
    7. Lahn Kanu haftet für Schäden im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung sowie die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Infobrief, auf der Homepage und dem Infoflyer. Lahn Kanu haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleitung (Guides/Lehrer) nicht folgegeleistet wurde. Da Abenteuerreisen bzw. Outdooraktivitäten trotz bester Vorbereitung nicht die Sicherheit einer Pauschalreise bieten können, orientiert sich der Haftungsmaßstab an diesen Gegebenheiten. Jede Schulklasse sollte sich darüber im Klaren sein, dass jeder Teilnehmer bzw. die zuständigen Lehr- und Aufsichtspersonen die volle Verantwortung trägt.
    8. Lahn Kanu übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame, bzw. durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
    2. Sofern gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Wetzlar. Es gilt deutsches Recht.
    3. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen.
    4. Der Mieter kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lahn Kanu auf einen Dritten übertragen.
    5. Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsbestätigung oder dieser AGM bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst.